"so viel Hilfe wie nötig.... so wenig wie möglich"

Psychisch-Funktionelle Behandlung

Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Schädigungen mentaler Funktionen, insbesondere psychosozialer, emotionaler, psychomotorischer Funktionen und Funktionen der Wahrnehmung und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Aktivitäten und gegebenenfalls der Teilhabe am Sozialen Leben. z.B

 

Angsterkrankungen, Verhaltensstörungen

  • Persönlichkeitsstörungen
  • ADS & ADHS
  • Depressionen, affektive Störungen
  • wahnhafte Störungen
  • Schizophrenie
  • Sucht/Abhängigkeitserkrankungen
  • Belastungsstörungen
  • psychosomatische Erkrankungen
  • Stressbedingte Erkrankungen/Psychosomatik
  • Burnout (Behandlung und Prophylaxe)

Therapeutische Ziele die verfolgt werden:

  • Entwicklung oder Wiederherstellung und Erhalt von Aktivitäten:
    • aus dem Bereich allgemeine Aufgaben und Anforderungen (z. B. tägliche Routine in richtiger Reihenfolge durchführen, Tagesstrukturierung),
    • aus dem Bereich Lernen und Wissensanwendung (z. B. bewusste sinnliche Wahrnehmung, Aufmerksamkeit fokussieren),
    • soziale Interaktion, Aufbau und Erhalt von Beziehungen.
    • der Selbstversorgung und des häuslichen Lebens (z. B. Waren des täglichen Bedarfs beschaffen),
  • Stärkung der Eigenverantwortlichkeit, des Selbstvertrauens und der Entscheidungsfähigkeit,
  • Erlernen von Kompensationsstrategien gegebenenfalls unter Nutzung vorhandener Hilfsmittel und Umgang mit externen Hilfen.

(Diese Informationen sind Auszüge aus der Heilmittel-Richtlinie)

Motorisch-Funktionelle Behandlung

 

Eine motorisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Schädigungen der motorischen Funktionen mit und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der Teilhabe. Unter anderem hat sich die motorisch-funktionelle Behandlung bei folgenden Krankheitsbildern bewährt:

  • Erkrankungen der Wirbelsäule, z. B. Morbus Bechterew,
  • Störungen der Fein- und Grobmotorik, z. B. beim Sudeckschen Syndrom, Karpaltunnelsyndrom 
  • aktiven und passiven Bewegungsstörungen, z. B. aufgrund von Apoplex, Osteoporose oder Morbus Parkinson,
  • Erkrankungen von Gelenken, Knochen oder Weichteilen, z. B. Arthrose, Arthritis, Rheuma, CRPS,
  • Verletzungen der Extremitäten,
  • Funktionsstörungen von Händen oder Füßen,
  • Sensibilitätsstörungen,
  • Beckenbeschwerden und nach Operationen im Becken- oder Hüftbereich,
  • angeborenen Funktionsstörungen sowie
  • zur Mobilisation nach Verätzungen, Verbrennungen oder Amputationen.

 

Therapeutische Ziele auf Aktivitäts- und Teilhabeebene umfassen insbesondere

  • Beseitigung oder Minderung krankheitsbedingter Schädigungen motorischer Funktionen,
  • Wiederherstellung und Erhalt der Mobilität und Geschicklichkeit im Alltag (z. B. Treppen steigen, Stehen, Sitzen, Heben, Tragen, Fortbewegen im Innen- und Außenbereich mit und ohne Hilfsmittel),
  • Wiederherstellung und Erhalt der Selbstversorgung (z. B. An- und Auskleiden, Waschen),
  • Wiederherstellung und Erhalt der Haushaltsführung (z. B. Einkaufen, Mahlzeiten zubereiten),
  • Erlernen von Kompensationsstrategien und sichere Handhabung von Hilfsmitteln (z. B. Umgang mit Prothesen).

(Diese Informationen sind Auszüge aus der Heilmittel-Richtlinie)

Hirnleistungstraining oder neuropsychologisch orientierte Behandlung

 

Ein Hirnleistungstraining oder eine neuropsychologisch orientierte Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Schädigungen mentaler Funktionen, insbesondere kognitiver Schädigungen und daraus resultierender Beeinträchtigungen von Aktivitäten und gegebenenfalls der Teilhabe.

 

Einige typische Krankheitsbilder sind z. B.

  • cerebrale Verletzungen und Erkrankungen des Gehirns, z. B. Apoplex (Schlaganfall), Hirninfarkt, Parkinson, Multiple Sklerose, Schädelhirntrauma, cerebraler Tumor, cerebro-vaskuläre Insuffizienz (Durchblutungsstörung im Gehirn)
  • dementielle Erkrankungen
  • Degenerative Abbauprozesse im Gehirn
  • psychische Erkrankungen, wie z. B. Depressionen
  • Drogen-, Medikamenten- und / oder Alkoholmissbrauch

 

Therapeutische Ziele auf Aktivitäts- und Teilhabeebene umfassen insbesondere:

  • Entwicklung oder Wiederherstellung und Erhalt von Aktivitäten
    • im Bereich allgemeine Aufgaben und Anforderungen (z. B. Planung und Durchführung täglicher Routinen, einfache und komplexe Aufgaben übernehmen),
    • interpersoneller Interaktionen und Beziehungen (z. B. situationsgerechtes Verhalten, Familienbeziehungen),
    • der Mobilität im Alltag (z. B. Tragen von Gegenständen, Benutzung von Transportmitteln),
    • der Selbstversorgung (z. B. An- und Auskleiden, Waschen),
  • Erlernen von Kompensationsstrategien,
  • Entwicklung und Besserung der Krankheitsbewältigung,
  • selbstbestimmte Lebensgestaltung.

(Diese Informationen sind Auszüge aus der Heilmittel-Richtlinie)

Abrechnung....

Ich komme zu Dir! Alle Behandlungen mache ich über Hausbesuche ganz individuell auf Dein Bedürfnis abgeschnitten. 

Rezepte über die gesetzliche Krankenkasse kann ich über meine Kooperationspraxis "Ergotherapie Nikolai Krauß" abrechnen!

 

(bitte achte darauf, dass "Hausbesuch" auf dem Rezept angekreuzt ist)!

 

Die Kosten der Behandlung werden zum größten Teil von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gesetzlich versicherte Patienten zahlen lediglich einen Eigenanteil von 10 EUR Rezeptgebühren plus 10% des gesamten Rezeptwertes. Eine Zuzahlungsbefreiung musst Du mit deiner zuständigen Krankenkasse besprechen.

 

 

 

  80,- Euro / 60 min.

  70,- Euro / 30 min.

  70,- Euro / 30 min.

  50,- Euro / einmalig zu Beginn

125,- Euro / max. 2 Seiten

Ich behandle auch Privatpatienten und rechne wie folgt ab:

  • Psychisch-Funktionelle Behandlung
  • Hirnleistungs Training
  • Motorisch-Funktionelle Behandlung
  • Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs
  • Bericht an den Behandelnden Arzt

 

 

(falls deine Private Versicherung die Rechnung nicht übernehmen möchte hier ein Urteil vom BGH dazu:

 

Die MB/KK 1976 (Musterbedingungen Krankenkasse 1976) sehen in § 1 Absatz 2 Satz 1 und 5 Absatz 2 MB/KK 1976 sowie in den Tarif-Bedingungen und in späteren Allgemeinen Krankenversicherungs-Bedingungen (AVB) vor, dass alle „medizinisch notwendigen Leistungen“ nach Krankenversicherungs-Vertrag erstattet werden. Viele Versicherer wollen in diese Regelung auch Kostenaspekte einfließen lassen. Dem hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 12.03.2003 – IV ZR 278/03 mit aller Deutlichkeit widersprochen. Der BGH führt in seiner Pressemitteilung 31/2003 zu der Entscheidung aus.

 

„Die Einbeziehung von Kostengesichtspunkten lässt sich aus § 1 Absatz 2 Satz 1 MB/KK im Wege der Auslegung nicht entnehmen. Aus der dafür maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ist die Notwendigkeit der Heilbehandlung allein aus medizinischer Sicht zu beurteilen. Er versteht die Klausel so, dass ihm nicht die Kosten für jede beliebige Heilbehandlung erstattet werden, sondern nur für solche, die objektiv geeignet sind, sein Leiden zu heilen, zu bessern oder zu lindern. Ihm erschließt sich nicht, dass der Versicherer seine Leistungspflicht auf die billigste Behandlungsmethode beschränken will.“

(außerhalb von Glückstadt, Anfahrtspauschale 0,30 Euro

pro Km.)

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